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Du hast eine E-Mail von Google erhalten, wo es um die Problembehebung bei der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung geht, und weißt gerade nicht so recht, was du eigentlich tun musst, um die Richtlinie einzuhalten? Dir ist zwar bewusst, dass das Problem mit dem Einsatz von Cookies auf deiner Website und der Erhebung, Weiterleitung und Nutzung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung zusammenhängt, kannst es aber ohne die Hilfe einer erfahrenen Digitalagentur nicht fristgerecht selbst beheben?

Interesse an einem kostenlosen und unverbindlichen GCM v2 Audit?

Das Team von Kapwa Marketing hilft dir gern weiter, wenn du gerade nur Bahnhof verstehst und die nächsten Schritte zur Lösung des oben genannten Problems nicht kennen oder recherchieren können solltest. Grundsätzlich haben sie mit der von dir genutzten Consent Management Platform (CMP), der Übergabe von EU-Nutzereinwilligungsdaten an Google Ads und dem Google Consent Mode v2 (GCM v2) zu tun.

Was ist der Google Consent Mode v2 (GCM v2) eigentlich?

Der Google Consent Mode v2 (GCM v2) ist eine aktualisierte und verbesserte Version des Google Consent Mode; er ermöglicht die Übergabe von EU-Nutzungseinwilligungsdaten an Google. Im Vergleich zur ersten Version kann die zweite Version neben den Parametern analytics_storage und ad_storage auch die Parameter ad_user_data und ad_personalization übergeben.

Die Implementierung des Google Consent Mode v2 spielt eine immer größere Rolle im Webtracking, da sie dabei hilft, den strengen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu entsprechen.

Rechtswirksame Einholung von EU-Nutzereinwilligungen und Übergabe der Einwilligungsdaten an Google Ads

Damit du die Einwilligung für den Einsatz von Cookies, Data Processing Services (DPS) und Technologien zur lokalen Speicherung von Daten rechtswirksam einholen kannst, bedarf es der professionellen Nutzung einer Consent Management Platform (CMP). Zu den bekannteren Plattformen gehören beispielsweise Usercentrics, Cookiebot, Borlabs oder consentmanager.

Wir schreiben bewusst „professionelle Nutzung einer CMP“, weil es mit dem bloßen Einsetzen des CMP-Skriptes im Head nicht einfach getan ist. Essenziell sind die richtige Konfiguration und das korrekte Management der auf deiner Website tatsächlich verwendeten Cookies und Data Processing Services.

In letzter Zeit erhalten wir immer häufiger die Aufgabe, uns um die rechtswirksame Einholung von EU-Nutzereinwilligungen und die korrekte Übergabe dieser Einwilligungsdaten an Google Ads zu kümmern. In vielen Fällen ist die Konfiguration der genutzten CMP schlicht und ergreifend unzureichend.

Damit aber nicht genug: Ist ein Google Tag Manager Container im Einsatz, sehen wir oft, dass zahlreiche Tags, Trigger und Variablen nicht korrekt erstellt worden sind und auch die Einwilligungsübersicht in den Containereinstellungen nicht aktiviert ist.

Derartige Konfigurationsfehler führen dann zwangsläufig zu der Verletzung der Pflicht, die EU-Nutzereinwilligung für den Einsatz von Cookies und DPS auf der Website rechtswirksam einzuholen. Die Folge: Eine durchaus ernst zu nehmende E-Mail von Google zur möglichst schnellen Problembehebung bei der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung.

Google Consent Mode v2 (GCM v2) zur Übergabe der EU-Nutzereinwilligungsdaten

Damit wir dein Problem bei der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung schnell und effektiv und vor allem innerhalb der von Google festgesetzten Frist beheben können, gehen wir wie folgt vor:

  1. Korrektes Konfigurieren aller auf deiner Website genutzten Cookies und Data Processing Services in deinem CMP Account
  2. Aktivierung bzw. Nutzung des Google Consent Mode v2 (GCM v2) zur Übergabe der über die CMP erhobenen EU-Nutzereinwilligungsdaten an Google Ads
  3. Aktivierung der Einwilligungsübersicht in den Einstellungen deines GTM Containers (sofern Google Tag Manager genutzt wird; in aller Regel ist dies der Fall)
  4. Überarbeitung und Optimierung der Tags, Trigger und Variablen in deinem GTM Container
  5. Komplette Überprüfung des Setups zur rechtswirksamen Einholung und Übergabe der EU-Nutzereinwilligungsdaten an Google Ads, Google Analytics und Co.

Bei der Überprüfung deines Setups richten wir unser Augenmerk auch darauf, ob deine CMP-Implementierung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Die wichtigsten drei Punkte, die in diesem Zusammenhang zu prüfen sind, lauten:

  1. Werden alle EU-Nutzereinwilligungsdaten korrekt und rechtswirksam eingeholt?
    Genaues Unter-die-Lupe-nehmen der von dir genutzten CMP und der Konfiguration in deinem CMP-Konto!
  1. Werden die abgegebenen Einwilligungen je User aufgezeichnet und aufbewahrt?
  2. Ist für jedes Cookie oder jeden Data Processing Service je eine Erklärung zu finden, wie der oder die Userin die Einwilligung widerrufen kann?

Fazit:

Wer in der EU Google Ads Anzeigen effektiv schalten oder GA4 professionell nutzen möchte, kommt nicht daran vorbei, für eine rechtswirksame Einholung von EU-Nutzereinwilligungsdaten und deren korrekte Übergabe an Google Ads und/oder Google Analytics (GA4) zu sorgen. Solltest du Probleme bei diesen Aufgaben haben, kannst du gerne mit dem Team von Kapwa Marketing in Kontakt treten, damit wir dir kompetent und gerne auch zum verbindlichen Festpreis weiterhelfen.